Mindestens ebenso wichtig für eine effektive Überwachung wie die Fachkenntnis ist eine gute Kenntnis der Organisation und der Abläufe im Unternehmen. Denn Kern der Wirksamkeitskontrolle, der der Überwachung des Risikomanagementsystems dient, ist das "Erkennen der Lücke": Wo ist die Zuständigkeit unvollständig geregelt oder nicht richtig abgegrenzt? Ist die Risikoanalyse vollständig? Sind bei der Priorisierung Tatsachen außer Acht gelassen worden? Fehlt eine präventive Maßnahme, um einem Risiko angemessen und wirksam zu begegnen? Wurde auf eine festgestellte Verletzung nur teilweise oder verzögert reagiert? Diese und entsprechende Fragen lassen sich nur beantworten, wenn man weiß, wo nach den Antworten zu suchen ist. Dabei kann nicht erwartet werden, dass der/die Menschenrechtsbeauftragte alle Abläufe im Unternehmen kennt. Es sollte jedoch ein solides Wissen vorliegen, wie das Unternehmen aufgebaut ist, welche Unternehmensteile und Funktionen es gibt, wie diese grundsätzlich zusammenwirken und nach welchen Prinzipien sie handeln. Dies ist auch entscheidend für die Definition von Prozessveränderungen und sonstigen Maßnahmen, um möglicherweise aufgedeckte Lücken zu schließen und das Risikomanagementsystem fortzuentwickeln.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge