Der erste Bericht nach dem LkSG ist spätestens 4 Monate nach dem Schluss des Geschäftsjahres, welches im Laufe des Kalenderjahres 2023 (für Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmer*innen) bzw. 2024 (für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer*innen) abläuft, bei der zuständigen Behörde einzureichen. Der Berichtszeitraum beginnt erst am 1.1.2023 (bzw. 1.1.2024).

Für alle Berichte, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Juni 2024 beim BAFA einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes:

Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war, wird das BAFA die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht zum 1. Juni 2024 beim BAFA vorliegt. Bei Einreichung eines solchen Berichts ab dem 1. Juni 2024 kann das BAFA die fehlende bzw. verspätete Einreichung/Veröffentlichung anmahnen und ggfs. sanktionieren. Für Berichte, deren Einreichungsfrist am bzw. nach dem 1. Juni 2024 endet, gelten keine Besonderheiten. Das BAFA kann unmittelbar deren nicht bzw. nicht rechtzeitige Einreichung (und Veröffentlichung) anmahnen und ggfs. sanktionieren.

Unternehmen, die vor dem 1. Juni 2024 berichten, kann das BAFA im Rahmen der Berichtsprüfung nach § 13 LkSG bei Bedarf lediglich Hinweise geben, wie den Anforderungen des § 10 Abs. 2 und 3 LkSG in Folgeberichten Rechnung getragen werden sollte. Von Nachbesserungsverlangen bzgl. inhaltlicher Mängel dieser Berichte sieht das BAFA ab. Für die ab dem 1. Juni 2024 eingereichten Berichte wird das BAFA ggf. erforderliche Nachbesserungen nach § 13 LkSG verlangen, wenn die Anforderungen nach § 10 Abs. 2 und 3 LkSG nicht erfüllt werden und hierzu bei Verstößen ggfs. Sanktionen aussprechen.

Die Erfüllung der übrigen Sorgfaltspflichten gemäß der §§ 4 bis 10 Abs. 1 LkSG sowie deren Kontrolle und Sanktionierung durch das BAFA, für welche auch Angaben aus einem Bericht Anlass geben können, werden von dieser Stichtagsregelung nicht berührt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Compliance Office Online. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge