Überblick

Seit Anfang 2023 greift in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unternehmen müssen Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten genau prüfen und auf Verbesserungen hinwirken. Um einem Greenwashing-Verdacht vorzubeugen, sind im Risikomanagement neue Strategien gefragt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz besagt: Je direkter ein Unternehmen mit einem Zulieferer zusammenarbeitet, desto größer sind die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechts- und Umweltstandards. Diese Verpflichtung steigt noch weiter, wenn ein Unternehmen Hauptabnehmer von einem Lieferanten ist. Mögliche vorhandene Lücken im Risikomanagement sind zu identifizieren und zu schließen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In § 4 LkSG sind die Anforderungen zum Risikomanagement ausgeführt. In § 5 LkSG sind die Anforderungen an die Risikoanalyse beschrieben.

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