Viele Organisationen stellen sich die Frage: Sind nach dem 25. Mai 2018 die bisherigen Einwilligungen zum Versand von Newslettern noch gültig? Oder muss man die Betroffenen neu informieren und die Einwilligung neu beschaffen? Der Beitrag erläutert die Kriterien für die korrekte Entscheidung und ihrer Umsetzung.
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