Betriebliche Beauftragte haften wie Unternehmer.

 
Achtung

Keine Haftungsfreistellung möglich!

Der Unternehmer kann weder seine Führungskräfte noch betriebliche Beauftragte von der Haftung gegenüber den Arbeitnehmern oder Dritten freistellen. Diese haften auf alle Fälle direkt. Eine Haftungsfreistellung wirkt allenfalls im Innenverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Führungskräften und betrieblichen Beauftragten!

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