Begriff

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt seit dem 25. Mai 2018 das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union einheitlich und unmittelbar. Sie löst die davor geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ab. Das reformierte Bundesdatenschutzgesetz sowie alle anderen nationalen Regelungen zum Datenschutz regeln lediglich nationale Wahlrechte oder Organisationsformen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Datenschutzgrundverordnung wurde im April 2016 beschlossen ("Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/E"“).

Sie trat nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren am 25. Mai 2018 in Kraft.

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