Diese Informationen sollen Ihnen als Mitarbeiter die nötigen Informationen liefern, damit Sie Auftragsverarbeitungen erkennen und die notwendigen Maßnahmen einleiten können.
An Auftragsverarbeitungen ist eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft, auch in formaler Hinsicht. Werden sie nicht eingehalten, drohen Bußgelder.
Nur allgemeine Darstellung der wichtigsten Fragen
In dieser allgemein gefassten Zusammenfassung kann nicht auf jede Konstellation eingegangen werden. Die endgültige Beurteilung, ob eine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt oder nicht, kann diffizil sein. Zögern Sie daher nicht, sich im Zweifelsfall an Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu wenden, um sich beraten zu lassen.
(Hinweis: Es kann auch festgelegt werden, dass sich Mitarbeiter grundsätzlich bei Vorliegen einer Auftragsdatenverarbeitung an den Datenschutzbeauftragten wenden müssen. Geben Sie hier ggf. auch dessen Kontaktdaten an.)
Wichtig:
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