Dass die Bedeutung des Praktizierens eines Arbeitsschutzmanagements steigt, wird auch deutlich, wenn man sich die relevanten Rahmenbedingungen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes vor Augen führt. Zu nennen sind insbesondere folgende Sachverhalte und Entwicklungstendenzen:

  • die betriebliche Notwendigkeit, den Arbeits- und Gesundheitsschutz wirkungsvoller, transparenter und "gerichtsfester" zu organisieren;
  • die Aktualität (insbesondere durch die internationale AMS-Norm DIN ISO 45.001:2018), die praktische Bedeutung sowie die Erfolge der bereits vorhandenen Managementsysteme (z. B. Qualitätsmanagementsysteme);
  • Forderung von Kunden, Partnern, Sachversicherern etc.

    Beispiele:

    • das Contractor Management fordert zunehmend von den Partner-/Fremdfirmen den Nachweis einer guten Arbeitsschutzperformance,
    • spezielle Kundenforderungen (so verpflichten z. B. Unternehmen insbesondere der Mineralöl- und petrochemischen Industrie ihre Kontraktoren zum Nachweis eines intakten (zertifizierten) Sicherheitsmanagements entsprechend dem SCC-Standard (SCC: Safety-Certification-Contractors);[1]
  • die mit der zunehmenden Prozessorientierung und -optimierung einhergehende Notwendigkeit einer konsequenten Vermeidung von Störungen aller Art;
  • die steigende praktische Bedeutung der Erkenntnis, dass Störfälle, Betriebsstörungen und Unfälle auf Faktoren und deren Kombination zurückzuführen sind, die ihre Ursache in erheblichen Lücken in der Organisation sowie im mangelhaften Management von Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz haben;
  • die neue Arbeitsschutzgesetzgebung, die von einem zeitgemäßen, präventiven Arbeitsschutzverständnis ausgeht und explizit eine geeignete Organisation für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie deren Einbindung in die betrieblichen Führungsstrukturen fordert (vgl. § 3 Abs. 2 ArbSchG);
  • die Bestrebungen der staatlichen Aufsicht, die ihren Überwachungsauftrag im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit – durch Deregulierung und vermehrte Systemüberprüfung – effizienter gestaltet (Dies hat zur Konsequenz, dass Unternehmen verstärkt dazu angeleitet und teilweise sogar verpflichtet werden, durch intakte Managementsysteme für spezielle Aufgabenbereiche die Einhaltung von Vorgaben/Verordnungen etc. durch ein "System" nachzuweisen. Ein Beleg für diese Tendenz ist die "Seveso-Richtlinie".).

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