Überblick

Nach einem langen und steinigen Vorlauf wurde im März 2018 die internationale Norm für Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS), die ISO 45.001:2018 "Occupational health and safety management systems – Requirements with guidance for use" sowie (zeitversetzt) die übersetzte Fassung als DIN ISO 45.001:2018 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Leitlinien zur Anwendung" veröffentlicht. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) startet damit ihre neue 45.000-Serie (Familie), die sich mit der systematischen Anwendung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beschäftigt.

Mit der ISO 45.001 steht erstmals eine internationale AMS-Norm für den Aufbau, die systematische Anwendung, die Weiterentwicklung sowie die interne Begutachtung (Bestandsaufnahme, interne Audits etc.) und die prinzipiell freiwillige externe Bewertung (Zertifizierung) betrieblicher Managementsysteme für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zur Verfügung. Erstmals liegt damit auch ein AMS-Standard vor, der den Anforderungen der ISO an Managementsystemnormen, der sog. "High Level Structure", entspricht und damit eine Einbindung in andere Managementsysteme, wie das Qualitäts- und Umweltmanagement vereinfacht. Anwendbar ist die ISO 45.001 für jede Organisation (jedes Unternehmen), unabhängig von Größe, Art und Tätigkeit.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

In Deutschland sind Arbeitsschutz-Managementsysteme (AMS) rechtlich nicht gefordert und werden auch nicht von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung verlangt. Gefordert wird aber – insbesondere durch das Arbeitsschutzgesetz – eine geeignete Systematik (Regelung und Organisation) zur wirksamen und nachweisbaren Umsetzung der gesetzlichen und der öffentlich-rechtlichen Forderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Zu beachten ist auch, dass bei einer rechtlichen Auseinandersetzung ein Unternehmen, das ein AMS anwendet, durch die Nachweisbarkeit seines AMS, sehr gut aufgestellt ist. Darüber hinaus wünschen, fordern bzw. honorieren teilweise Kunden, der Markt, Geschäftspartner sowie Versicherer die nachweisbare Anwendung eines AMS.

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