Was muss man beim Erstellen einer Betriebsanweisung beachten

Betriebsanweisungen präzisieren die Schutzmaßnahmen, die zuvor in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurden. Sie informieren die Beschäftigten über den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln. Doch was muss bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beachtet werden? Das erfahren Sie in unserem Video.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für eine Betriebsanweisung

Mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber mögliche Gefahren, die von einem Arbeitsmittel ausgehen können. Danach lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen und in einer Betriebsanweisung formulieren. Arbeitgeber sind zur Erstellung von Betriebsanweisungen verpflichtet, können die Pflicht aber auf andere Personen, wie z.B. Führungskräfte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit übertragen.

5 Regeln bei der Erstellung von Betriebsanweisungen

Bei der Vielfalt der Arbeitsmittel muss jede Betriebsanweisung individuell erstellt werden und auf den Betrieb zugeschnitten sein. Außerdem sollten die Inhalte präzise und leicht verständlich sein. Für eine bessere Wirksamkeit sollte dabei immer die Perspektive der Beschäftigten mit bedacht werden. Was Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beachten sollten, erfahren Sie in unserem Video.

Was eine Betriebsanweisung beinhalten muss

Folgende Inhalte sollten in einer Betriebsanweisung beschrieben werden:

-    hersteller-, branchen- oder betriebsspezifische Bezeichnung des Arbeitsmittels
-    Tätigkeiten bzw. Verwendungen für die das Arbeitsmittel bestimmt ist
-    Zuständigkeiten bei Instandsetzung und Reparatur
-    Sachgerechte Entsorgung von anfallenden Verbrauchsmaterialien

Schlagworte zum Thema:  Unterweisung, Betriebsanweisung