Stichtag für Registrierung am 01.01.2020: Stoffe in Nanoform

Die REACH-Verordnung fordert mehr Informationen zu Stoffen in Nanoform. Bis zum 01.01.2020 müssen Unternehmen die zusätzlichen Daten bereitstellen.

REACH-Verordnung verlangt zusätzliche Informationen über Nanoformen

Im Rahmen der REACH-Verordnung müssen Unternehmen, die Nanoformen von registrierungspflichtigen Stoffen herstellen oder importieren, zusätzliche Informationen dazu angeben. Betroffen davon sind sowohl Hersteller als auch Importeure und nachgeschaltete Anwender von Nanomaterialien in der Europäischen Union (EU) bzw. auf dem Europäischen Wirtschaftsmarkt.  

Aktualisierte Leitlinie unterstützt Unternehmen bei der Registrierung

Um die Unternehmen bei der Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen an Nanomaterialien und bei der Erstellung des Registrierungsdossiers zu unterstützen, hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) kürzlich zwei Leitfäden aktualisiert. In der Leitlinie zur Registrierung wird z. B. sowohl der Begriff Nanoform erklärt als auch welche Charakterisierungsinformationen zu melden sind.

Änderungen gelten für neue und bestehende Registrierungen

Wer bereits einen Stoff registriert hat, der nach REACH einer Nanoform entspricht, muss sein Registrierungs-Dossier entsprechend der neuen Anforderungen aktualisieren. In folgenden Bereichen wurden die Angaben präzisiert bzw. erweitert:

  • Anhang I: Stoffsicherheitsbeurteilung,
  • Anhang VI: Charakterisierung von Nanoformen oder Sätzen von Nanoformen, die unter die Registrierung fallen,
  • Anhänge III und VII-XI: Anforderungen an die Registrierungsinformationen sowie
  • Anhang XII: Verpflichtungen der nachgeschalteten Anwender.

Stoffe in Nanoform sind nützlich für Industrie und Verbraucher

Stoffe in Nanoform besitzen Eigenschaften, die für die Industrie als auch für den Verbraucher nützlich sind. Verwendet werden sie vor allem in Chemie- und Elektrounternehmen. Allerdings weiß man über mögliche Risiken für die Gesundheit und Umwelt noch wenig Bescheid.

Risiken von Stoffen in Nanoform sollen besser zu bewerten sein

Mit den zusätzlichen Informationen bei der Registrierung der Stoffe in Nanoform soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen sich einer sicheren Verwendung hinsichtlich der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bewusst sind und diese dokumentieren. Denn die Risiken von Nanopartikeln sind noch nicht abschließend erforscht. Besonders bei den feinsten Stäuben können Wissenschaftler bisher krebserregende Eigenschaften nicht ausschließen.

Mit den zusätzlichen Informationen lassen sich mögliche Risiken besser bewerten und verringern.

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Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, REACH