Sicher mit dem E-Scooter auf dem Betriebsgelände unterwegs

Sie sind klein, schnell und voll im Trend: E-Scooter. Die elektrisch betriebenen Tretroller zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und können eine Alternative zum Betriebsfahrrad sein.

Seit Juni 2019 sind die emissionsfreien E-Scooter in Deutschland offiziell im Straßenverkehr zugelassen. Der eine oder andere Mitarbeiter nutzt dieses Fahrzeug vielleicht bereits, um damit zur Arbeit zu kommen. Wer allerdings auf dem Betriebsgelände damit unterwegs ist, muss die dort geltenden Regeln einhalten.

Mängelfreie und saubere Verkehrswege für E-Scooter

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gibt Tipps, worauf man achten sollte, wenn E-Scooter im Unternehmen als Betriebsfahrräder zum Einsatz kommen sollen.

  • Mit den kleinen Rädern reagieren die E-Scooter äußerst empfindlich auf Löcher oder Unebenheiten im Boden oder kleinste Hindernisse wie Holzstücke auf der Fahrbahn.
  • Auch Pfützen können eine Gefahr darstellen.
  • Deshalb ist es wichtig, dass die Verkehrswege, die mit dem E-Scooter befahren werden in einem guten und sauberen Zustand sind.

Legen Sie sichere Wege für die E-Scooter-Nutzung fest

Wie im Straßenverkehr haben die E-Scooter auch auf dem Betriebsgelände nichts auf den Gehwegen zu suchen. Zudem sollten die Wege, auf denen die Roller fahren dürfen, deutlich vom LKW-Verkehr getrennt sein, um Gefährdungen zu vermeiden. Auch das Zusammentreffen zwischen Gabelstapler und E-Roller kann ein Risiko darstellen. Denn oft wird die Geschwindigkeit der Roller unterschätzt.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen für E-Scooter

Die Roller dürfen bis zu 20 km/h fahren. Das ist für so kleine Fahrzeuge sehr schnell und eine Knautschzone gibt es nicht. Ein Sturz mit einem Roller kann schnell zu Verletzungen führen. Die BGHW empfiehlt, das E-Rollerfahren auf dem Betriebsgelände nur mit Helm zu gestatten. Außerdem sollten die Fahrer geeignete Schuhe und reflektierende Kleidung tragen.

Auch daran sollten Sie denken

  • Welche Gefährdungen es beim Rollerfahren gibt, lässt sich am besten mit einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen – wie z. B. eine Helmpflicht – sollten anschließend in einer Betriebsanweisung festgehalten werden.
  • Für E-Scooter gelten die gleichen Prüfpflichten wie für andere Elektrokleinstfahrzeuge.
  • Außerdem sollten die Fahrer im korrekten Verhalten und sicheren Fahren unterwiesen werden, bevor sie auf den E-Scootern durch den Betrieb sausen.

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