Harmlose Abbeizer sind nicht unbedingt ungefährlich
Seit dem 6. Juni 2012 dürfen nach Anh. XVII der REACH-Verordnung nur noch dichlormethanfreie Abbeizer verwendet werden. Das Angebot auf dem Markt dazu ist groß. Doch in manchen Produkten sind trotzdem Gefahrstoffe, die ein hohes Gesundheitsrisiko mit sich bringen. Die Berufgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert darüber. Außerdem hat sie eine Liste veröffentlicht, in der sie Abbeizer für die verschiedenen Einsätze empfiehlt.
Gefährliche Inhaltsstoffe
Unterschiedliche Beschichtungen und Untergründe benötigen den jeweils passenden Abbeizer. Die Hersteller bieten dafür unterschiedliche Rezepturen an. In den Gemischen können auch reizende oder ätzende Wirkstoffe enthalten sein. Auf Abbeizer mit folgenden Inhaltsstoffen sollte man besser verzichten:
- Dimethylsulfoxid (DMSO): dringt sehr schnell in die Haut ein, schleppt andere Stoffe in den Körper,
- N-Methyl-2-Pyrrolidon (NMP): kann das Kind im Mutterleib schädigen und gilt als besonders besorgniserregender Stoff,
- N-Ethyl-2-Pyrrolidon (NEP): kann möglicherweise das Kind im Mutterleib schädigen,
- Gamma-Butyrolacton (GBL): unterliegt als Droge dem Betäubungsmittelgesetz,
- leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe sowie
- ätzende Stoffe.
Schutzmaßnahmen
Beim Umgang mit Abbeizer ist auf die notwendigen Schutzmaßnahmen zu achten. Sowohl bei den Handschuhen als auch beim Atemschutz gibt es von Produkt zu Produkt Unterschiede. Die Liste der BG BAU nennt deshalb auch das erforderliche Handschuhmaterial sowie den Atemschutz jeweils laut Sicherheitsdatenblatt.
Die Tabelle Abbeizer, Graffiti-Entferner und Farbentferner listet 35 empfohlene Produkte und gibt weitere Informationen.
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