G 28-Untersuchung - Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre

Die G 28-Untersuchung richtet sich an Beschäftigte, die in Räumen tätig werden sollen, in denen Sauerstoffkonzentrationen zwischen 13 und 17 Volumenprozent herrschen.

Beim betrieblichen Brandschutz hat sich in den vergangenen Jahren eine neue Technologie durchgesetzt, mit der in geschlossenen Räumen durch Reduzierung der Sauerstoffkonzentration auf Werte zwischen 13 und 17 Volumenprozent sowie einer gleichzeitigen Erhöhung der Stickstoffwerte die Entstehung eines Schadenfeuers vermieden werden kann.

Sauerstoffreduktion vor allem bei hoher Brandgefährdung

Diese Innovation wird insbesondere in besonders brandgefährdeten Räumen wie Lager- oder EDV-Räumen angewendet. Bei allen brandschutztechnischen Vorteilen hat sie allerdings den Nachteil, dass die betroffenen Räume von den Beschäftigten nur für kurze Zeit betreten werden können, weil die Belastung der sauerstoffarmen Luft auf das Herz-Lungen-System sehr groß ist. Insbesondere bei Mitarbeitern mit Vorerkrankungen sind aber schon bei kurzer Aufenthaltszeit erhebliche gesundheitliche Risiken zu befürchten, beispielsweise die akute Bergkrankheit oder das Höhenhirn- und Höhenlungenödem. Bei Tätigkeiten unter einem Wert von 13 Volumenprozent Sauerstoff muss in jedem Fall ein Atemschutzgerät getragen werden.

Der Grundsatz 28 „Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre“ bzw. „Arbeiten in sauerstoffreduzierten Bereichen“, kurz G 28-Untersuchung, steckt den Rahmen ab für eine gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge, die ermittelt, ob Personen geeignet sind, in technisch sauerstoffreduzierter Atmosphäre (sogenannte „normobare Hypoxie“) zu arbeiten. Die G 28-Untersuchung gilt nicht für Tätigkeiten in hypobarer Hypoxie, wie sie beispielsweise in Flugzeugen herrscht.

Ist die G 28 eine Angebots- oder Pflichtvorsorge?

Bei der G 28-Untersuchung handelt es sich um eine Pflichtvorsorge.

Welche zeitlichen Abstände gelten für die G 28-Untersuchungen?

Die Erstuntersuchung wird vor Aufnahme einer Tätigkeit in sauerstoffreduzierter Atmosphäre durchgeführt.

Die Abfolge der Nachuntersuchungen orientiert sich am Alter der betroffenen Personen sowie an den sogenannten Risikoklassen, bei denen zwischen der Risikoklasse 1 und der Risikoklasse 2 unterschieden wird. Diese wiederum richten sich nach der Sauerstoffkonzentration in der Raumluft nach Volumenprozent. Während die Risikoklasse 1 für Tätigkeiten bei einer Sauerstoffkonzentration von 15 bis 17 Prozent gilt, arbeiten Personen der Risikostoffklasse 2 bei einer Konzentration von 13 bis 15 Prozent. Daher gilt:

Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

  • Risikoklasse 1: Vor Ablauf von 60 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit.
  • Risikoklasse 2: Vor Ablauf von 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit.

Nach Vollendung des 50. Lebensjahres

  • Risikoklasse 1: Vor Ablauf von 36 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit.
  • Risikoklasse 2: Vor Ablauf von 24 Monaten und bei Beendigung der Tätigkeit.

Eine vorzeitige Nachuntersuchung sollte vom Arbeitgeber in folgenden Fällen veranlasst werden:

  • Bei Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden in sauerstoffreduzierter Atmosphäre.
  • Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte.
  • Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (zum Beispiel bei befristeten gesundheitlichen Bedenken).
  • Auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet.

Wie laufen die G 28-Untersuchungen ab?

Die Erstuntersuchung wird vom Arzt ist im Hinblick auf die Tätigkeit und ihre Arbeitsbedingungen als auch unter Berücksichtigung der arbeitsmedizinischen Kriterien für die Risikoklasse 1 und 2 durchgeführt.

Im Rahmen der allgemeinen Anamnese (Befragung zu medizinisch relevanten Informationen) achtet der Arzt besonders auf:

  • eine Belastungsdyspnoe (Atemnot bei körperlicher Belastung) und eine Angina pectoris (Schmerzen im Brustraum),
  • Schwindel, Kreislaufkollaps und ähnliche Beschwerden,
  • gesundheitliche Beschwerden bei Aufenthalten in der Höhe oder bei Flügen,
  • Erkrankungen des Blutes, auch bei Blutsverwandten,
  • die Arbeitsplatzbedingungen, beispielsweise Klima, die Schwere der Arbeit und die Aufenthaltsdauer,
  • medizinisch auffällige Befunde der Lunge, des Herzens und des Kreislaufs.

Während der Nachuntersuchung wiederholt der Arzt in der Regel die Untersuchungen der Erstuntersuchung. Dabei handelt es sich um eine Spirometrie (Messung der Lungenfunktion), eine Blutentnahme (Blutbild), ein Ruhe-EKG, eine Augenuntersuchung (Ermittlung der Sehschärfe Ferne), ein Hörtest,Luftleitung sowie eine Ergometrie (Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit).

Schlagworte zum Thema:  Arbeitsmedizinische Vorsorge