Zentraler Ansprechpartner zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz bzw. für die jeweiligen Tätigkeiten durchzuführen. Da er in den seltensten Fällen das dafür notwendige Wissen besitzt, überträgt er die Aufgabe an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt oder an einen externen Dienstleister.
Doch auch diese können sich nicht in allen Bereichen auskennen. Dann ist es ihre Aufgabe, kompetente Partner zur Einschätzung von Gefahren und Risiken anzusprechen. Wenn es um elektrische Anlagen geht, ist das die Elektrofachkraft.
Wer kann alles zur Elektrofachkraft bestellt werden?
Elektrofachkraft ist kein Ausbildungsberuf. Die fachliche Qualifikation wird i. d. R. dadurch nachgewiesen, indem elektrotechnisches Wissens im Rahmen der Berufsausbildung vermittelt wurde. Dies trifft insbesondere für den Elektroingenieure, -techniker, -meister oder -gesellen zu.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Elektrofachkraft regelmäßig Kenntnisse und Erfahrungen auffrischt sowie Kenntnisse über Änderungen der einschlägigen Bestimmungen z. B. über Fortbildungen erwirbt.
Die Rolle der Elektrofachkraft im Betrieb
Zu den Aufgaben einer Elektrofachkraft gehört es, im Auftrag des Arbeitgebers elektrische Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln zu errichten, zu ändern und instand zu halten.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung kann ihr nach Beauftragung des Arbeitgebers auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen als befähigte Person obliegen.
UNd zu den Aufgaben einer Elektrofachkraft können außerdem das Unterrichten und Unterweisen sowie eine Aufsichtsverantwortung für elektrotechnisch unterwiesene Personen gehören.
Die Elektro-Allroundkraft gibt es nicht
Aufgrund der vielfältigen Arbeitsbereiche in der Elektrotechnik (Hoch- und Niederspannung, Gleich- und Wechselspannung, Fernmeldewesen, Energietechnik, Elektronik, Photovoltaik, usw.) gibt es keine Elektrofachkraft im Sinne einer universell einsetzbaren Allroundkraft.
Die Elektrofachkraft ist durch ihre Ausbildung und Berufsausübung daher immer an ein berufliches Profil gebunden, in dem dann auch ihre erforderlichen Erfahrungen vorliegen. Der Arbeitgeber kann die Elektrofachkraft nur innerhalb dieses Profils einsetzen.
Anders gesagt muss eine Elektrofachkraft die an sie gestellten Anforderungen jeweils für den konkreten elektrotechnischen Arbeitsbereich erfüllen.
Elektrische Anlagen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht geändert oder instandgesetzt werden
Warum elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht geändert oder instandgesetzt werden dürfen,beantwortet die gleichnamige Haufe-Argumentationshilfe.
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