Warum muss er dokumentiert werden?
Die Unfalldokumentation ist eine Vorgabe aus dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk, bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen aus dem ArbSchG und dem SGB VII. Nach DGUV-V 1"Grundsätze der Prävention" (bisher BGV A1) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird.
Dokumentation von Arbeitsunfällen hilft, sie in Zukunft zu vermeiden
Die Dokumentation von Arbeitsunfällen und die anschließende Unfallanalyse hilft, Unfallschwerpunkte und Mängel zu erkennen. Aus den Erkenntnissen können dann geeignete Maßnahmen abgeleitet werden. Mehr zur Vorgehensweise bei Unfallanalysen finden Sie hier.
Unfalldokumentationen zeigen die Entwicklung beim Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen
Meldepflichtige Arbeitsunfälle werden im Rahmen von Unfallstatistiken erfasst. Somit werden Entwicklungen und Schwerpunkte erkennbar.
Als Vergleichswert wird in diesem Zusammenhang häufig die sog. 1.000-Mann-Quote verwendet. Dabei wird die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle auf 1.000 Mitarbeiter (Vollarbeiter) umgerechnet. Mit diesem Wert kann dann ein Vergleich mit anderen Betrieben angestellt werden.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb auch nichtmeldepflichtige Arbeitsunfälle und Beinaheunfälle in einer Unfallstatistik erfassen, können Sie frühzeitig Trends und Schwerpunkte erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.
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