Anwendungshilfe: Gefahrstoffverordnung und CLP-Einstufungen

Die Übergangsfrist ist am zwar 1.6.2015 abgelaufen. Dennoch verweist die Gefahrstoffverordnung immer noch an manchen Stellen auf die nicht mehr geltenden Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG. Wie geht man nun vor? Die Anwendungshilfe der BAuA hilft.

Die BAuA verspricht in ihrem Leitfaden: "Für die Zeit bis zur entsprechenden Anpassung der GefStoffV an die CLP-Verordnung ermöglicht diese Anwendungshilfe zu erkennen, wie die GefStoffV anzuwenden ist, wenn Stoffe und Gemische nach den Vorgaben der CLP-Verordnung eingestuft sind."

Anwendungshilfe der BAuA - Gefahrstoffverordnung und CLP-Einstufungen

Den Leitfaden können Sie hier downloaden. Der größte Teil der Handlungshilfe nimmt eine Tabelle ein. Sie stellt die Formulierungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Einstufungen nach den Vorgaben der CLP-Verordnung gegenüber.

Achtung: CLP deckt nicht alle Gefährdungen ab

Wichtig ist der Hinweis in der Anwendungshilfe, der sich auf § 2 Absatz 1 Nr. 2 GefStoffV bezieht. Denn die dort "definierte Explosionsfähigkeit ist auch weiterhin nicht vollständig von CLP-Klassen abgedeckt".

Gefahrstoffverzeichnis - das Excel-Tool von Haufe

Mit dem Haufe-Excel-Tool "Gefahrstoffverzeichnis" könen Sie alle im Unternehmen eingesetzten Gefahrstoffe dokumentieren. Alle Gefahrstoffeigenschaften können detailliert erfasst und die Gefahrstoffe unterschiedlichen Verwendungen im Unternehmen zugeordnet werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Betriebsanweisungen komfortabel in Word zu generieren und dort weiterzubearbeiten. Dabei werden die im Gefahrstoffverzeichnis hinterlegten Daten direkt in die Betriebsanweisung übernommen.

Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, CLP-Verordnung, BAuA