Schutz vor psychischen Belastungen verbindlich regeln

Im Arbeitsschutz geht es immer noch vorrangig um die körperliche Gesundheit. Eine Gruppe SPD-regierter Länder will das nun durch eine Bundesratsinitiative ändern. Das Gesetz soll erweitert werden. Der Schutz der seelischen Gesundheit von Beschäftigten soll konkretisiert werden.

Dass es Zeit zum Handeln ist, das haben viele erkannt. Die Krankheitsfälle nehmen auffallend zu. Die durchschnittliche Ausfallszeit bei psychischen Erkrankungen ist mit 37 Tagen sehr hoch. Die Politik, in diesem Falle Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), hat bereits im Juni davon gesprochen, dass es in der Arbeitswelt klare Regeln geben müsse.

Erreichbarkeit regeln

Nicht nur die körperliche Unversehrtheit müsse gewahrt werden, sondern auch die seelische Gesundheit. Am Thema der Erreichbarkeit hatte von der Leyen deutlich gemacht, dass zum Beispiel der Umgang mit Handy und E-Mails zu regeln sei. Sollte das unterbleiben, müssten Unternehmer mit Strafen rechnen.

Arbeitsschutzgesetz bietet selbst die Grundlage

Nun haben die politischen Vertreter aus Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg die entsprechende Bundesratsinitiative angestoßen. Ziel ist es, die Rechtsverordnung zum Schutz vor Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit, die auch als Antistressverordnung bezeichnet wird, voranzubringen. Denn gut gemeinte Appelle reichen nicht aus.

Verbindliche, gesetzliche Regelungen sind nach § 18 Arbeitsschutzgesetz möglich. Dort heißt es, dass Anforderungen an bestimmte Gefährdungsbereiche durch Rechtsverordnung konkretisiert werden können. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorschreiben kann, welche Maßnahmen Arbeitgeber zu treffen und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben, zu erfüllen.

Erster Entwurf

In einem ersten Entwurf der Initiative heißt es, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden sollen, das Arbeitsumfeld auf psychische Belastung zu prüfen. Mit Hilfe von Fragebögen ließe sich die Gefährdung der Arbeitnehmer einschätzen. Mit den Ergebnissen könnten dann gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um zum Beispiel Stress zu reduzieren.

Mit einer Entscheidung über die Bundesratsinitiative ist spätestens Ende November auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zu rechnen.

Schlagworte zum Thema:  Arbeitszeitmodell, Psychische Belastung, Burnout