Bundesratsinitiative fordert Antistressverordnung
Dass es Zeit zum Handeln ist, das haben viele erkannt. Die Krankheitsfälle nehmen auffallend zu. Die durchschnittliche Ausfallszeit bei psychischen Erkrankungen ist mit 37 Tagen sehr hoch. Die Politik, in diesem Falle Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), hat bereits im Juni davon gesprochen, dass es in der Arbeitswelt klare Regeln geben müsse.
Erreichbarkeit regeln
Nicht nur die körperliche Unversehrtheit müsse gewahrt werden, sondern auch die seelische Gesundheit. Am Thema der Erreichbarkeit hatte von der Leyen deutlich gemacht, dass zum Beispiel der Umgang mit Handy und E-Mails zu regeln sei. Sollte das unterbleiben, müssten Unternehmer mit Strafen rechnen.
Arbeitsschutzgesetz bietet selbst die Grundlage
Nun haben die politischen Vertreter aus Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg die entsprechende Bundesratsinitiative angestoßen. Ziel ist es, die Rechtsverordnung zum Schutz vor Gefährdung durch psychische Belastung bei der Arbeit, die auch als Antistressverordnung bezeichnet wird, voranzubringen. Denn gut gemeinte Appelle reichen nicht aus.
Verbindliche, gesetzliche Regelungen sind nach § 18 Arbeitsschutzgesetz möglich. Dort heißt es, dass Anforderungen an bestimmte Gefährdungsbereiche durch Rechtsverordnung konkretisiert werden können. Dazu gehört auch, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates vorschreiben kann, welche Maßnahmen Arbeitgeber zu treffen und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben, zu erfüllen.
Erster Entwurf
In einem ersten Entwurf der Initiative heißt es, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet werden sollen, das Arbeitsumfeld auf psychische Belastung zu prüfen. Mit Hilfe von Fragebögen ließe sich die Gefährdung der Arbeitnehmer einschätzen. Mit den Ergebnissen könnten dann gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um zum Beispiel Stress zu reduzieren.
Mit einer Entscheidung über die Bundesratsinitiative ist spätestens Ende November auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister zu rechnen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
710
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
602
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
442
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
297
-
Keine Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
281
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
244
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
145
-
Chronisch krank und berufstätig
142
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
125
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
119
-
Arbeitsunfall auf dem Weg zur Baustelle: Anspruch auf Sonderzahlung?
06.03.2026
-
EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Cybersicherheit trifft Arbeitssicherheit
05.03.2026
-
Auszubildender stürzt wegen unzureichender Absicherung und stirbt
27.02.2026
-
Digitalisierung und Prävention für eine sichere und gesunde Arbeitswelt
11.02.2026
-
Private Eifersucht in arbeitsbezogenem Kontext – Unfallversicherungsschutz?
06.02.2026
-
Forderung nach verbessertem Mutterschutz und lückenloser Arbeitszeiterfassung
04.02.2026
-
Neue ADR-Vorschrift für Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien
27.01.2026
-
Anerkennung von PTBS als „Wie-Berufskrankheit“ durch LSG BW
23.01.2026
-
TÜV SÜD weist auf dringende Verlängerung hin
15.01.2026
-
Kein Arbeitsunfall: Sturz über Hundeleine auf dem Firmenparkdeck
02.01.2026