Rahmenbedingungen für den Gesundheitsschutz im Home Office

Arbeits- und Gesundheitsschutz sind beim Arbeiten zu Hause ebenso einzuhalten wie Arbeitszeiten und Datenschutz. Bei Unfällen genießen Telearbeiter wie ihre Kollegen im Betrieb den vollen gesetzlichen Versicherungsschutz. Doch es gibt auch Bereiche, die besonders zu beachten sind.

Wer bezahlt eigentlich die Raummiete und den Bürostuhl? Wie sieht es mit den Telefonkosten aus und darf die Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Privatwohnung, um eine Unterweisung durchzuführen? Bevor man einen sog. Telearbeitsplatz plant, sollte man einige maßgebliche Punkte genauer betrachten. Die Broschüre Telearbeit der VBG bietet dazu Informationen.

Telearbeitsplatz - gesetzliche Bestimmungen und individuelle Betriebsvereinbarungen

Telearbeitsplätze sind zwar in einer privaten Umgebung untergebracht, doch müssen alle gesetzlichen Bestimmungen für einen Arbeitsplatz überprüft und dazu eventuell gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Hier 2 Beispiele:

  • Bei der häuslichen Tätigkeit besteht ein Dauerrisiko nicht zuletzt durch Familienangehörige. Da sie Zutritt zu allen Räumen haben, können durch sie auch Schäden an Arbeitsmitteln oder Einrichtungsgegenständen entstehen. Die Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber sollte deshalb vereinbart werden.
  • Das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dritte haben also per Gesetz kein begründetes Zutrittsrecht. Damit aber eine Gefährdungsbeurteilung oder Unterweisung am Arbeitsplatz durchgeführt werden kann, muss etwa der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Zutritt möglich sein.

Home Office - Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz

Außerdem ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass der Arbeitsplatz ergonomisch gestaltet ist. Hierzu zählt u. a.:

  • Der Arbeitsraum bzw. die Arbeitsplatzfläche muss mindestens 8 bis 10 m² groß sein.
  • Der Arbeitstisch muss eine Arbeitsfläche von mindestens 160 cm x 80 cm haben.
  • Der Bürodrehstuhl mit neigbarer Rückenlehne muss höhenverstellbar sein.
  • Die Beleuchtung muss ausreichend sein. Um blendfrei arbeiten zu können, muss, wenn notwendig, ein Sonnenschutz vorhanden sein.

Für den Unternehmer und den interessierten Telearbeiter lohnt es sich, vorab zu prüfen, ob alle Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz gegeben sind bzw. umgesetzt werden können. Weitere Informationen dazu bietet der Sicherheitsreport 2013 der VBG.