Reform der Arbeitsstättenverordnung
Das Getöse um die Arbeitsstättenverordnung war groß, als der Entwurf bekannt wurde. Jetzt ist sie beschlossene Sache.
Neue Arbeitsstättenverordnung beinhaltet Kompromisse
Das gefährdungsbezogene Konzept, wie es der moderne Arbeitsschutz beinhaltet, wird auch in der neuen Arbeitsstättenverordnung aufgegriffen:
- Gefährdungen müssen beurteilt werden.
- Die daraus abgeleiteten Maßnahmen müssen an die Mitarbeiter komuniziert werden.
- Die Umsetzung der Maßnahmen muss geprüft werden.
Unterweisen müssen die Arbeitgeber die Beschäftigten über Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge. Eine bereits bisher bestehende Pflicht zur Risiko-Unterweisung wurde konkretisiert.
U.a. auf folgende Kompromisse hat man sich auch geeinigt:
- Arbeitsräume sollen ausreichend Tageslicht und Fenster haben, außer wenn es die baulichen Gegebenheiten nicht zulassen. Somit kann etwa in Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstadien oder Einkaufszentren von einer Sichtverbindung nach außen abgesehen werden.
- Eine Kleiderablage soll zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind.
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