Corona-Arbeitsschutzverordnung endet zum 2.2.2023
Ursprünglich sollte die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 7.4.2023 gelten.
Nun hat jedoch Bundesarbeitsminister Heil angekündigt, diese vorzeitig zum 2.2.2023 im Rahmen einer Minister-Verordnung aufzuheben.
Bundesweite Vorgaben zum betrieblichen Schutz vor Corona nicht mehr nötig
Die besonderen Hygiene-Vorkehrungen hätten, so Heil zur Agentur Reuters, vor allem in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen hätten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden können. Durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung gehe die Zahl der Neuerkrankungen nun aber stark zurück, weswegen bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig seien.
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