Weichmacher DEHP gelangt über Lebensmittel in den Körper

In Spielzeug, Kosmetika sowie in Verpackungen fetthaltiger Lebensmittel ist der Weichmacher DEHP schon verboten. Doch noch immer gelangt der gesundheitsschädliche Stoff in den Körper von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - vor allem über Lebensmittel, aber auch über Hausstaub.

Di(2-ethylhexyl)phthalat, kurz DEHP, hält Kunststoffe aus PVC geschmeidig, also etwa Verpackungen von Lebensmitteln, Plastikdosen oder -geschirr oder auch Teppichböden. Die Europäische Union hat DEHP als reproduktionstoxisch eingestuft.

DEHP-Belastung - der Durchschnitt liegt unter dem Grenzwert

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Studie zur Phthalat-Belastung der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt. Sie belegt, dass Jugendliche und Erwachsene derzeit durchschnittlich 13–21 Mikrogramm DEHP je Kilogramm Körpergewicht pro Tag beim Verzehr von Lebensmitteln aufnehmen. Die gesundheitlich tolerierbare tägliche Menge liegt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei maximal 50 Mikrogramm.

Fertigprodukte und Plastikverpackungen erhöhen das Risiko kritischer DEHP-Aufnahme

Wer z. B. häufig Fertigprodukte verzehrt, die vielleicht auch noch zusätzlich durch die Verpackung einen hohen DEHP-Gehalt haben, riskiert Werte oberhalb 50 Mikrogramm. Betroffen davon sind etwa 1 % der Verbraucher.

So lässt sich die DEHP-Belastung klein halten

Auch wenn DEHP durch die REACH-Verordnung in der Europäischen Union weiter eingeschränkt wird, kann man bereits heute etwas dafür tun, die DEHP-Belastung geringer zu halten:

  • Speisen frisch zubereiten.
  • Wenig Fertigprodukte verwenden.
  • Produktmarken immer wieder wechseln, da die DEHP-Menge je nach Herkunft des Lebensmittels unterschiedlich hoch ausfällt.
  • Böden und Teppichböden häufig reinigen.
  • Älteres Plastikspielzeug sicherheitshalber aus dem Kinderzimmer verdammen.

REACH-Online-Anfrage gibt Klarheit über besonders besorgniserregende Stoffe

Wer sichergehen will, dass ein Produkt frei von besonders besorgniserregenden Stoffen ist, kann z. B. online über die REACH-Internetseite www.reach-info.de beim Hersteller eine Anfrage starten. Dafür braucht man ausschließlich die Artikelnummer sowie die Artikelbezeichnung.

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