Nachhaltigkeitsratings basieren i. d. R. auf 2 Säulen:

  • unternehmenseigene Informationen,
  • externe Informationsquellen.

Beispiele für unternehmenseigene Informationen sind Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichte, Pressemitteilungen, Informationen von der Unternehmenswebsite sowie alle anderen Informationen, die vom Unternehmen selbst den Nachhaltigkeitsagenturen zur Verfügung gestellt werden. Teilweise werden die Unternehmen auch besucht. Die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig weiter steigen.

 
Wichtig

EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der europäische Rat hat am 29.9.2014 eine Richtlinie zur Erhöhung der Unternehmenstransparenz in Sozial- und Umweltbelangen verabschiedet. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind von den neuen Berichtspflichten insbesondere börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten betroffen ("Unternehmen von öffentlichem Interesse"). Sie müssen in ihren Berichten künftig stärker als bisher auf wesentliche nichtfinanzielle Aspekte ihrer Tätigkeit eingehen. Neben den heute schon notwendigen Angaben zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen werden künftig auch Angaben zu Konzepten der Korruptionsbekämpfung, zur Achtung der Menschenrechte und weiteren sozialen Belangen erwartet. Die Unternehmen sollen u. a. auch über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit für diese Belange berichten. Die nichtfinanziellen Angaben müssen veröffentlicht werden: Möglich ist, dies in einem Teil des Lageberichts oder in einem gesonderten Bericht zu tun. Die Richtlinie muss innerhalb von 2 Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Zu den externen Informationsquellen gehören Berichte von Nichtregierungsorganisationen, Umweltschutzorganisationen und Gewerkschaften sowie (Fach-)Medienberichte. Durch die Analyse dieser Quellen wird deutlich, ob z. B. Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen vorliegen.

 
Wichtig

Kernarbeitsnormen der ILO

Seit 1919 setzt sich die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) für die Rechte von Beschäftigten in aller Welt ein. Mit den Kernarbeitsnormen wurden qualitative Sozialstandards geschaffen, die den Charakter von universellen Menschenrechten haben. Dazu gehören im Einzelnen: Beseitigung der Zwangs- und Pflichtarbeit; Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes; Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen; Gleichheit des Entgelts; Abschaffung der Zwangsarbeit; Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf; Mindestalter für die Zulassung von Beschäftigung; Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.[1]

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