Werkzeugmaschinen fallen unter die Definition der EG-Maschinen-Richtlinie. Daher gelten für sie die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen in Anhang I 2006/42/EG. Neben den grundlegenden europäisch harmonisierten Normen zur Sicherheit von Maschinen sind in einer Reihe sogenannter C-Normen zum Teil sehr detaillierte Sicherheitsanforderungen an bestimmte Arten von Werkzeugmaschinen enthalten.

 
Praxis-Tipp

Geltende Normen

Die aktuell gültige Normenliste für Maschinen finden Sie unter http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm.

Werkzeugmaschinen, die vor dem 1.1.1993 hergestellt wurden, unterlagen den damals gültigen nationalen Beschaffenheitsanforderungen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften). Zwischen 1.1.1993 und 31.12.1994 hatten die Hersteller die Wahl, die nationalen Unfallverhütungsvorschriften oder die grundsätzlichen Anforderungen der damals bereits gültigen europäischen Maschinen-Richtlinie 89/392/EWG zu berücksichtigen. Seit 1995 waren bei der Herstellung und beim Inverkehrbringen von Werkzeugmaschinen die Anforderungen aus 89/392/EWG verbindlich.

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