In Waschräumen müssen an Wasch- und Duschplätzen fließendes warmes und kaltes Wasser in Trinkwasserqualität, Seifenablage und Handtuchhalter zur Verfügung stehen. Zusätzlich soll an Duschplätzen ein Haltegriff angebracht sein. Die Temperatur von vorgemischtem Wasser soll während der Nutzungszeit +43 °C nicht überschreiten.[1]

Das Schmutzwasser muss schnell und auf dem kürzesten Weg abfließen können, ohne dabei über einen weiteren Wasch- oder Duschplatz zu laufen.[2]

Wenn notwendig sind Einrichtungen zum Trocknen der Handtücher sowie Vorrichtungen zur Haartrocknung vorzusehen.[3]

In der Nähe der Waschplätze sind zum Trocknen der Hände z. B. Einmalhandtücher, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufttrockner zur Verfügung zu stellen.[4]

Zusätzlich sollen sich in Waschräumen Abfallbehälter und Kleiderhaken befinden. In Duschanlagen ohne direkten Zugang zum Umkleideraum sind Kleiderablagen im Trockenbereich vorzusehen.

Vor Waschräumen muss, wenn nötig (z. B. bei stark schmutzender Tätigkeit), eine geeignete Einrichtung zur Reinigung des Schuhwerkes (z. B. Gitterroste, Fußmatten, Schuhreinigungsanlagen) vorhanden sein.

Waschplätze außerhalb von Waschräumen müssen mit Mitteln zum Reinigen (z. B. Seife in Seifenspendern) und hygienischen Trocknen der Hände ausgestattet sein.

 
Wichtig

Hautschutzplan

Wenn die Art der Tätigkeit es erfordert, müssen die nach Hautschutzplan abgestimmten Produkte zum Hautschutz, zum Reinigen/Desinfizieren sowie zur Hautpflege am Waschplatz vorhanden sein.

 
Wichtig

Keine andere Nutzung

In Waschräumen dürfen keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe (insbesondere keine Gefahrstoffe) aufbewahrt werden, die nicht zur zweckentsprechenden Einrichtung dieser Räume gehören.

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