Um die späteren Arbeiten aus arbeitsschutzfachlicher Sicht zu bewerten, ist die bauliche Anlage sinnvoll zu unterteilen. In der Praxis hat es sich bewährt, Anlagen des Hochbaus in Außenanlagen, Fassade, Dach und Innenbereiche zu unterteilen. Brücken können in Überbau, Unterbauten und Leitungen eingeteilt werden. Anlagen des Tiefbaus, Deponien, Aufschüttungen und Abgrabungen sollten in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.

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