Beim Beinaheunfall (near miss) entstehen keine schwerwiegenden Personen- oder Sachschäden, sie hätten jedoch passieren können. Aus Beinaheunfällen können Unternehmen und Beschäftigte gefahrlos lernen.
Gefahrlos lernen aus Beinaheunfällen
Es empfiehlt sich, Beinaheunfälle zu sammeln (z. B. in Form einer Excel-Liste) und in der Arbeitsschutzausschuss-Sitzung zu besprechen. Unter der Fragestellung: "Was können wir daraus lernen?" liefern Beinaheunfälle wichtige Hinweise auf Gefährdungen und ermöglichen Verbesserungsmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Wichtig ist dafür eine Unternehmenskultur, die Fehler nicht verurteilt, sondern als Chance zur fortlaufenden Verbesserung betrachtet.
Unsichere Zustände und Handlungen
Unsichere Zustände und Handlungen gehören dagegen nicht zu den Beinaheunfällen. Unsichere Zustände sind z. B. technische Mängel im System oder unzureichendes oder fehlerhaftes Werkzeug. Unsichere Handlungen erfolgen, wenn Beschäftigten die entsprechenden Kenntnisse fehlen oder sie sich widersprechende Ziele erfüllen sollen. Aus unsicheren Zuständen und Handlungen könnte ein Schaden entstehen, wenn keine Abhilfe geschaffen wird.
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