Lösliche Nanomaterialien verlieren ihre Partikeleigenschaften nach Einatmen. Daher erfolgt die Gefährdungsbeurteilung für lösliche Nanomaterialien anhand der stoffspezifischen Toxizität der zugehörigen mikroskaligen Stoffe entsprechend der Grundsätze der TRGS 400. Beispiel für ein lösliches Nanomaterial ist amorphes Siliziumdioxid in Nanoform (CAS-Nr. 7631-86-9).
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