Die für die Gefährdungsbeurteilung von nach BioStoffV relevanten psychischen Belastungsfaktoren können im Zusammenhang mit der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung einschließlich Arbeitsmittel, der Arbeitsaufgabe und den beruflichen sozialen Beziehungen auftreten.

Für die Ermittlung der psychischen Belastungsfaktoren sind Beobachtungsinterviews, Mitarbeiterbefragungen sowie moderierte Analyseworkshops möglich. Zusätzlich können Beinahe-Unfälle, Krankenstandsanalysen, Analysen der Unfallversicherungsträger sowie Erkenntnisse der Arbeitsmedizinischen Vorsorge hinzugezogen werden (siehe Anlage 6).

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