Überblick

Husten am Arbeitsplatz oder brennende Augen am Schreibtisch. Schuld daran sei der Tonerstaub, meinen die einen. Unbegründete Panikmache, sagen die anderen. Klar ist, dass Feinstaub aus Druckern und Kopierern austritt.

In einer umfangreichen Bewertung schloss das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 2008 gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Emissionen aus Büromaschinen nicht generell aus: Laserdrucker, -kopierer und Multifunktionsgeräte könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorzurufen. Schwerwiegende Gesundheitsschäden seien nach der ärztlichen Datenlage jedoch nicht zu beobachten.

Seit dieser Einschätzung haben von staatlicher bzw. behördlicher Seite keine Untersuchungen mehr stattgefunden. Allerdings gibt es wissenschaftliche Studien aus Deutschland und weiteren Ländern, die gesundheitliche Risiken durch Toner belegen.

Dieser Beitrag gibt u. a. einen Überblick über die Inhaltsstoffe von Toner, mögliche Gesundheitsgefahren und nennt Präventionsmöglichkeiten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büoarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung" konkretisiert u. a. die sicherheitstechnischen und arbeitsorganisatorischen Aspekte im Umgang mit Toner. Sie ersetzt die DGUV-I 215-421 "Laserdrucker sicher betreiben", die 2017 zurückgezogen wurde.

Angaben über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen finden sich gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 in den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, nur Geräte mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" einzusetzen.

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