Der Begriff "Stand der Technik" ist seit Langem in der GefStoffV enthalten und wird mit der TRGS 460 z. T. anhand der Beschreibung spezifischer Tätigkeiten konkretisiert.

 
Achtung

Der Stand der Technik wird nicht einheitlich verstanden

Trotz Definition auf Rechtstextebene und Beschreibung im technischen Regelwerk wird der Stand der Technik nicht einheitlich verstanden. Vielfach wird der Stand der Technik als diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen verstanden, die in einer Branche üblich sind. Das ist allerdings in wenigen Fällen mit dem, was der Stand der Technik meint, in Deckung zu bringen.

Andererseits ist der Stand der Technik auch nicht so zu verstehen, dass er zwingend dem neuesten Stand des technisch Möglichen entsprechen muss. In Wahrheit gibt es "den" Stand der Technik nicht, und er liegt tätigkeits- und branchenabhängig irgendwo dazwischen.

Kompliziert wird es besonders dann, wenn für eine bestehende Anlage ("Altanlage") der Stand der Technik ermittelt werden soll – dieser unterscheidet sich meistens von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in einer neu gebauten Anlage ("Neuanlage") theoretisch realisierbar sind. Mit dieser schwierigen und nicht eindeutigen Situation sind nun die Betreibe, die den Stand der Technik vor Ort ermitteln sollen, konfrontiert.

Insbesondere beim Umgang mit krebserzeugenden Metallen ist das eine Herausforderung, denn bei Überschreitung der Toleranzkonzentration gibt die TRGS 910 vor, dass der Stand der Technik zwingend anzuwenden ist. Aber welcher ist das? Muss ich meine Altanlage abreißen und eine neue Anlage bauen, wenn ich nur so die Toleranzkonzentration einhalten kann?

Die alten TRK-Werte sind, wie bereits oben erwähnt, seit 2005 außer Kraft gesetzt und die "neuen" Werte für krebserzeugende Metalle und ihre Verbindungen sind mit der Veröffentlichung der TRGS 561 rechtsverbindlich geworden.

Die großen Abweichungen zwischen alten und neuen Werten, die wahrscheinlich nur über einen gut definierten Maßnahmenkatalog zu einer langfristigen Einhaltung führen werden, hat die Erarbeitung einer konkretisierenden TRGS notwendig gemacht.

Ein Stück weit soll die TRGS Metalle die Fragen beantworten, wie die technische und organisatorische Nachrüstung im Betrieb aussehen muss, um auch den Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu entsprechen.

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