Begriff

Stech- und Schnittverletzungen entstehen v. a. beim Umgang mit scharfen Arbeitsmitteln wie z. B. Handmessern oder Kettensägen. Stech- und Schnittschutz als Persönliche Schutzausrüstung hilft dann gegen diese Gefahren, wenn technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht greifen.

Beim Umgang mit Handmessern oder scharfen Gegenständen besteht v. a. Verletzungsgefahr für Hände und Oberkörper; bei handgeführten Kettensägen besteht v. a. die Gefahr, dass Beine oder Füße verletzt werden. Stech- und Schnittschutzbekleidung soll vor diesen Gefahren schützen. Je nach Tätigkeit kommen dafür verschiedene Ausführungen und Materialien zum Einsatz. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegend für die Benutzung von Stech- und Schnittschutz sind DGUV-R 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" und DGUV-R 112-202 "Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern".

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