Kurzbeschreibung

Vorgehensweise zur Durchführung von Eingliederungsgesprächen im Rahmen der Situationsanalyse.

Leitfaden Eingliederungsgespräche

1. Aufgaben und Verwendungszweck

Eingliederungsgespräche werden vom BEM-Betroffenen und seinem BEM-Berater (dem Fallmanager) geführt und dienen einer gründlichen Analyse der Situation. In den Eingliederungsgesprächen werden die weiteren Schritte der Situationsanalyse vereinbart. Ein wesentlicher Bestandteil der Eingliederungsgespräche ist die Selbsteinschätzung der eigenen Situation des Betroffenen und der Arbeitsbedingungen. Durch sie werden systematisch aus der Perspektive des Betroffenen Ursachen bzw. Belastungsfaktoren oder Ressourcen ermittelt, die sich aus dem betrieblichen Umfeld ergeben. Ziel ist es, eine offene Gesprächsatmosphäre herzustellen. Die Fragen des Dokumentationsblattes "Selbsteinschätzung Arbeitsbedingungen" unterstützen die Strukturierung des Gesprächs und die Vertiefung der angesprochenen Probleme. Die Einschätzungsfragen werden gemeinsam mit dem BEM-Berater (Fallmanager) bearbeitet.

In manchen Fällen des BEM kann es von Bedeutung sein, zusätzliche belastende oder unterstützende Aspekte aus dem persönlichen und privaten Bereich der Beschäftigten zu kennen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zu vermuten ist, dass betriebliche Maßnahmen allein für eine nachhaltige Eingliederung nicht ausreichend sein werden.

2. Methoden und Bestandteile des Instrumentes

2.1 Vorbereitung von Eingliederungsgesprächen

  • Anstehende Termine werden einvernehmlich zwischen Betroffenem und Fallmanager vereinbart.
  • Der Betroffene wird darüber hinaus über den zeitlichen Rahmen und den Ort der Besprechung informiert.
  • Der Fallmanager hat im Vorfeld mit dem Betroffenen geklärt, ob dieser eine Person seines/ihres Vertrauens mitbringt. Bei (schwer) Behinderten kann dies z. B. die Schwerbehindertenvertretung sein.
  • Der Raum ist entsprechend der Situation ausgewählt (Platzverhältnisse der Teilnehmerzahl angemessen, äußere Störungen werden vermieden etc.).
  • Der Zeitrahmen eines ersten Eingliederungsgesprächs sollte 120 Minuten nicht überschreiten.

2.2 Handlungsanleitung Eingliederungsgespräche

Für Eingliederungsgespräche gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für das Informationsgespräch, d. h., der vertrauensvolle Umgang mit den Betroffenen ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Durchführung. Eingliederungsgespräche haben das Ziel, gemeinsam zu ermitteln, von welchen Bedingungen/Faktoren die Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen beeinflusst wird und wie diese Situation seitens des Betriebs verändert werden kann. In den Gesprächen werden die Anforderungen an die Betroffenen aus dem betrieblichen und privaten Umfeld sowie die Leistungsfähigkeit und die Ressourcen (Stärken, zufriedenstellende Aspekte der Arbeit) der Betroffenen erörtert. Moderiert wird das Gespräch durch den Fallmanager.

2.3 Ablauf der Eingliederungsgespräche

  • Der BEM-Berater (Fallmanager) erklärt die Zielsetzung der Gespräche.
  • Die Gespräche werden mit Zustimmung der Betroffenen protokolliert (Selbsteinschätzung Arbeitsbedingungen). Das Protokoll kommt in die BEM-Akte und wird nicht weitergegeben. Sollten einzelne Fragestellungen, die sich aus den Eingliederungsgesprächen ergeben, durch Hinzuziehung von Dritten weiter geklärt werden müssen, so ist dafür eine schriftliche Einverständniserklärung vom Betroffenen einzuholen. Dies wird im Vorfeld der Gespräche den Betroffenen erläutert.
  • Mithilfe des Fragebogens zur Selbsteinschätzung werden systematisch mögliche Ursachen bzw. Belastungsfaktoren oder Ressourcen ermittelt, die sich aus der subjektiven Wahrnehmung des betrieblichen Umfelds ergeben (siehe gesonderte Hinweise im folgenden Kapitel).
  • Die Betroffenen sollten außerdem auf zusätzlich belastende oder unterstützende Faktoren aus dem privaten und persönlichen Umfeld angesprochen werden, soweit sie diesen Fragen ausdrücklich zustimmen (siehe gesonderte Hinweise im folgenden Kapitel).
  • Der BEM-Berater (Fallmanager) fasst am Ende des Gesprächs die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und bespricht mit den Betroffenen die nächsten Schritte, die im Rahmen der Situationsanalyse durchgeführt werden. Diese werden – sofern möglich – bereits terminiert (z. B. Auswertung der Gefährdungsbeurteilung, Begehung des Arbeitsplatzes, Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen).
  • Der BEM-Berater (Fallmanager) bespricht mit den Betroffenen, welche Informationen ggf. an Außenstehende weitergegeben werden sollten, um einen zielorientierten Fortgang des BEM zu erreichen. Geht es hierbei um sensible persönliche Daten, ist dies von den Betroffenen in einer Einwilligungserklärung gegenzuzeichnen.
  • Zum Abschluss eines jeden Gesprächs werden protokollierte Inhalte einvernehmlich festgehalten und von den Beteiligten unterschrieben.
  • In der Vorbereitung des Maßnahmenplanungsgesprächs werden die Ergebnisse der Situationsanalyse zusammengefasst und erste Lösungsansätze besprochen.

3. Methoden und Bestandteile

Selbsteinschätzung Arbeitsbedingungen

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