Überblick

Auf nachgeschaltete Anwender kommen unter REACH neue Aufgaben zu, mit dem Ziel den sicheren Umgang von Stoffen und Gemischen zu gewährleisten, insbesondere eine verstärkte und verbesserte Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Dabei wurden nicht nur Informationspflichten vom Lieferanten zu seinem Kunden unter REACH erweitert. Neu ist, dass auch nachgeschaltete Anwender von Stoffen Informationspflichten gegenüber ihren Lieferanten haben. Eine der zentralen Aufgaben für die nachgeschalteten Anwender besteht dabei in der Überprüfung, ob ihre eigenen Verwendungen von den erweiterten Sicherheitsdatenblättern, die sie erhalten, abgedeckt sind, denn die Durchführung der Stoffsicherheitsbeurteilung erfordert nicht nur Daten und Kenntnisse zu den Stoffeigenschaften, sondern auch zu den Anwendungsbedingungen. Und für die Überprüfung der Verwendung sind ebenfalls Kenntnisse der Expositionsbewertung auch bei den Anwendern der Chemikalien erforderlich.

Die erfolgreiche und effektive Umsetzung von REACH hängt daher entscheidend davon ab, inwieweit Hersteller, Importeure, Händler, Formulierer und Anwender ihre Informationen zu Stoffen und Verwendungsbedingungen austauschen. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass das erforderliche Wissen der Anwender in den Lieferketten kommuniziert wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Zentrale Rechtsvorschrift ist REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).

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