Begriff

Die REACH-Verordnung verlangt, dass als gefährlich eingestufte Chemikalien so angewendet werden, wie es der Lieferant in seinen Expositionsszenarien der erweiterten Sicherheitsdatenblätter beschreibt. Abweichungen vom Expositionsszenario können den Anwender zu aufwendigen Schritten zwingen, wenn er die Verwendung fortsetzen will. "Scaling" ist dann für Chemikalienanwender eine attraktive Möglichkeit, zu zeigen, dass ihre Verwendungen doch REACH-konform sind. Scaling bedeutet eigentlich "Abgleichen, Anpassen". Im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung ist damit gemeint, einfache Rechenoperationen anzuwenden, um bei Expositionsabschätzungen mit eigenen Eingabewerten arbeiten zu können. Das Wort "Scaling" wird in den Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur ECHA mit "Skalierung" übersetzt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die relevante Rechtsvorschrift für das Scaling ist die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Sie ist unmittelbar für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die Bestimmungen gelten für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von chemischen Stoffen oder Gemischen bzw. Erzeugnissen. Hauptziele von REACH sind der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, die Förderung alternativer Beurteilungsmethoden für die Gefahren, die von Stoffen ausgehen können, und die Verbesserung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Nachgeschaltete Anwender bekommen von ihren Lieferanten Sicherheitsdatenblätter. Diese können Expositionsszenarien enthalten. Expositionsszenarien geben an, unter welchen Bedingungen Stoffe sicher verwendet werden können. Es ist die Aufgabe des Kunden, sicherzustellen, dass er die Angaben im Sicherheitsdatenblatt bzw. im Expositionsszenario einhält und dass seine Anwendungen durch diese Angaben abgedeckt sind (Art. 37 Abs. 4 und Art. 37 Abs. 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Anwendungsbedingungen, die zu anderen bzw. zu höheren Expositionen führen können, sind durch das mitgeteilte Expositionsszenario nicht abgedeckt. Falls der nachgeschaltete Anwender sich nicht auf einige wenige Ausnahmeregeln berufen kann, muss er als Folge entweder seine Prozesse ändern, sodass er das Expositionsszenario einhält. Oder er muss für seine Verwendung eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen (Art. 37 Abs. 4 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Hier setzt das Instrument Scaling an.

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