Zusammenfassung

 
Begriff

Mit Sägemaschinen werden maschinelle Zuschnitte von Materialien wie Holz, Kunststoff, Metall, Stein oder Fleisch durchgeführt. Das zu bearbeitende Gut wird gehalten oder eingespannt, wobei überwiegend mechanische Gefährdungen zu erwarten sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Vorschriften sind:

Weitere Hinweise für die Praxis enthalten DGUV-R 109-606 "Branche Tischler und Schreinerhandwerk".

1 Gefährdungen

Bügel-, Band- und Kreissägen weisen gemeinsame Gefährdungen auf:

  • Einzugmöglichkeit,
  • Quetschgefahr,
  • Schnittverletzung durch scharfkantige Werkstücke oder Späne,
  • herabfallende Gegenstände,
  • Lärm,
  • Kühlschmierstoffe (sofern vorhanden).

2 Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen sind:

  • trennende Schutzeinrichtungen und Unterbrechung des Sägevorgangs,
  • Verdeckung des Sägebandes oder Sägeblatts,
  • Werkstückspannvorrichtungen (ggf. mit ortsbindender Befehlseinrichtung),
  • Führen von Werkstücken mit Hilfsmitteln,
  • Zweihandbedienung,
  • Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz),
  • Schwere handgeführte Maschinen sind gewichtsentlastend aufzuhängen,
  • Handgeführte Maschinen dürfen nicht durch Vibrationen zu Gefährdungen führen,
  • Arbeitstische sind höhenverstellbar ausgeführt, um eine ergonomische Arbeitshöhe zu ermöglichen,
  • Lärmarme Maschinen verwenden,
  • Spaltkeil verwenden,
  • Arbeiten von einem sicheren Stand durchführen,
  • Maschinen vor Gebrauch auf augenscheinliche Mängel prüfen,
  • Späne bei abgeschalteter Maschine mit Hilfsmitteln, nicht mit der bloßen Hand, entfernen.

     
    Achtung

    Schutzhandschuhe können von der Säge oder vom Sägeblatt erfasst und mit eingezogen werden. Auf Grund der Verletzungsschwere ist der Gebrauch von Schutzhandschuhen strikt zu untersagen.

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