Mit Sägemaschinen werden maschinelle Zuschnitte von Materialien wie Holz, Kunststoff, Metall, Stein oder Fleisch durchgeführt. Das zu bearbeitende Gut wird gehalten oder eingespannt, wobei überwiegend mechanische Gefährdungen zu erwarten sind.
Grundlegende Vorschriften sind:
- Schutzmaßnahmen für das Betreiben von Maschinen der Metallbearbeitung: Siehe DGUV-I 209-066 Abschnitt 2.5.1.4
- Schutzmaßnahmen für das Betreiben von Maschinen zur Holzbe- und -verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau: Siehe Kap. 2.23 DGUV-R 100-500.
Weitere Hinweise für die Praxis enthalten DGUV-R 109-606 "Branche Tischler und Schreinerhandwerk".
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