Rohrleitungstiefbau umfasst Tätigkeiten zur Herstellung, Instandhaltung (einschließlich Sanierung), Umverlegung und Beseitigung von erdverlegten Rohrleitungen. Rohrleitungen dienen der Versorgung mit Flüssigkeiten und Gasen und der Entsorgung von Abwasser. Sie werden mit Druck oder drucklos betrieben. Rohrleitungen bestehen aus Stahl, Gusseisen, Stahlbeton, Faserzement, Kunststoff, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Steinzeug u. a. m. Zum Rohrleitungstiefbau gehören auch Einbauten und Sonderbauwerke wie Armaturen, Schächte, Widerlager, Düker und Hausanschlüsse.
Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Erd- und Tiefbauarbeiten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Konkretisierende Vorschriften und Regeln sind:
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- ASR A1.8 "Verkehrswege"
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen"
- ASR A4.1 "Sanitärräume"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-I 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten"
- DGUV-I 203-017 "Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen"
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