Begriff

Rohrleitungstiefbau umfasst Tätigkeiten zur Herstellung, Instandhaltung (einschließlich Sanierung), Umverlegung und Beseitigung von erdverlegten Rohrleitungen. Rohrleitungen dienen der Versorgung mit Flüssigkeiten und Gasen und der Entsorgung von Abwasser. Sie werden mit Druck oder drucklos betrieben. Rohrleitungen bestehen aus Stahl, Gusseisen, Stahlbeton, Faserzement, Kunststoff, glasfaserverstärkten Kunststoffen, Steinzeug u. a. m. Zum Rohrleitungstiefbau gehören auch Einbauten und Sonderbauwerke wie Armaturen, Schächte, Widerlager, Düker und Hausanschlüsse.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlegende Arbeitsschutzanforderungen für Erd- und Tiefbauarbeiten finden sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Konkretisierende Vorschriften und Regeln sind:

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