Kurzbeschreibung

Diese Prüfungsfragen können im Rahmen einer Unterweisung zum Thema "PSA gegen Ertrinken" eingesetzt werden. Mithilfe des Wissenstests kann überprüft werden, ob die Mitarbeiter die Inhalte der Unterweisung verstanden haben.

Vorbemerkung

Diese Prüfungsfragen können in Verbindung mit den Unterweisungsfolien "PSA: Schutz gegen Ertrinken" eingesetzt werden. 3 unterschiedliche Fragenkataloge ermöglichen es, den Test in mehreren Gruppen durchzuführen. Mehrfachantworten sind möglich.

Fragenkatalog A

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Name:  
Vorname:  
Datum:  
1. Die Prüfung von PSA gegen Ertrinken …
a) wird mindestens alle 24 Monate durchgeführt.
b) wird dokumentiert.
c) wird ausschließlich durch den Hersteller vorgenommen.
2. Der Benutzer …
a) prüft die PSA gegen Ertrinken vor jedem Einsatz.
b) verwendet schadhafte PSA gegen Ertrinken maximal während einer Arbeitsschicht.
c) repariert schadhafte PSA gegen Ertrinken selbst.
3. Für PSA gegen Ertrinken …
a) reichen die einfachen Benutzungsanweisungen auf der Kennzeichnung aus.
b) ist eine Betriebsanweisung erforderlich.
c) gilt, dass sie geringfügig schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sein darf.

Fragenkatalog B

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Name:  
Vorname:  
Datum:  
1. Rettungswesten dürfen …
a) als Kissen unter Beachtung der Benutzungsanweisung benutzt werden.
b) auch als Kissen benutzt werden.
c) nicht als Kissen benutzt werden.
2. Die Benutzungsdauer von Rettungswesten ist i. d. R. …
a) auf den Zeitraum von 12 Monaten beschränkt. Danach ist eine Prüfung der Einsatzbereitschaft erforderlich.
b) unbeschränkt.
c) für die Dauer von 5 Jahren gültig.
3. Vor dem Einsatz von PSA gegen Ertrinken sind …
a) eine Einsatzerlaubnis und eine Betriebsgenehmigung auszufüllen.
b) eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung zu erstellen.
c) der Betriebsarzt und die Angehörigen zu informieren.

Fragenkatalog C

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Name:  
Vorname:  
Datum:  
1. Eine Rettungsweste …
a) ist ein Auftriebsmittel, das eine Person so im Wasser aufrichtet, dass die Atemwege sich über Wasser befinden und die Rettung ermöglicht wird.
b) wird bei Verkehrsunfällen angelegt, damit man von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden kann.
c) wird verwendet, um Verletzte aus engen Räumen zu retten.
2. PSA gegen Ertrinken …
a) darf nur dann eingesetzt werden, wenn keine technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen möglich sind.
b) ist für Rettungsschwimmer nicht erforderlich.
c) darf ohne Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden.
3. Schwimmhilfen 50 N …
a) werden eingesetzt, wenn schwere Schutzkleidung getragen wird.
b) sind für den Gebrauch in Küstengewässern bestimmt.
c) werden zur Wasserrettung von Personen durch Dritte eingesetzt und sind zur Eigenrettung nicht geeignet.

Lösung Fragenkatalog A

1. b

2. a

3. b

Lösung Fragenkatalog B

1. c

2. a

3. b

Lösung Fragenkatalog C

1. a

2. a

3. c

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