Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beginnt mit einem Gesprächstermin von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Mitarbeiter ist dabei nicht verpflichtet, das BEM-Angebot seines Arbeitgebers anzunehmen oder seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Aber selbst wenn er sie entbindet, ist der Aufwand der Informationsbeschaffung für den BEM-Prozess meist groß und stellt eine Hürde für das Gelingen dar.

Das dürfte sich in Zukunft verändern. Durch die elektronische Patientenakte, die 2021 die deutschen Krankenkassen ihren gesetzlich Versicherten anbieten müssen, wird es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Kranken- oder Fallakte nicht nur stets mit sich zu führen, sondern die Informationen auch bei Bedarf schnell an andere Ärzte, wie den im Fall des BEM oft involvierten Betriebsarzt, weiterzugeben.

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