Begriff

Der Nationale Leitfaden für AMS (NLA) ist ein deutscher AMS-Standard: Leitfaden zum Aufbau, zur Anwendung und Bewertung eines betrieblichen Arbeitsschutz-Managementsystems (AMS). Er wurde 2002 auf Basis des ILO-Leitfaden für AMS sowie vorhandener AMS-Leitfäden (z. B. OHRIS, LASI-Leitfaden AMS) und Grundsatzpapiere (z. B. Gemeinsame Eckpunkte für AMS-Konzepte) durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMWA), die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die Sozialpartner entwickelt. Die Anwendung des NLA:2002 ist freiwillig. In Deutschland hat er eine große Bedeutung, weil er einerseits die Bezugsgrundlage für die AMS-Handlungshilfen der Bundesländer (z. B. OHRIS in Bayern sowie Sachsen) sowie der Unfallversicherungsträger (z. B. AMS-Bau der BG BAU oder AMS – Arbeitsschutz mit System der VBG) darstellt. Andererseits orientiert sich die behördliche Systemkontrolle des Arbeitsschutzes in den Unternehmen stark am NLA, denn die LASI-Leitfäden LV 58 "Beratung der Länder zu und Umgang der Länder mit Arbeitsschutzmanagementsystemen" (Stand 6/2013) und LV 54 "Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle" basieren auf dem NLA. Durch die Anfang 2018 erschienene internationale AMS-Norm DIN ISO 45.001:2018 "Occupational health and safety management systems – Requirements with guidance for use" wird sich die praktische Relevanz etwas verändern. Hinsichtlich der behördlichen und bg-lichen Bewertung (Überprüfung) der in Unternehmen praktizierten AMS gibt es keine Veränderung. Zu erwarten ist aber, dass sich immer mehr Unternehmen beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung ihres AMS an der Norm DIN ISO 45.001:2018 orientieren werden.

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