Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte haben zwar maßgeblichen Einfluss auf die Güte der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Betrieben, befinden sich aber andererseits "nur" in einer beratenden/kontrollierenden Funktion und haben keine unternehmerische Entscheidungsbefugnis. Größte Bedeutung kommt hierbei ihrer Motivations- und Überzeugungskraft gegenüber den Verantwortlichen im Unternehmen zu. Es sind dies die Inhaber, Vorstände, Geschäftsleitung, das Managementboard, die über die zur Verfügung gestellten Ressourcen, wie Geld, Investitionen, Organisationsstrukturen, Beschäftigtenzahlen usw., entscheiden.

Im letzten Jahrzehnt hat sich in der Betriebswirtschaftslehre dazu der Begriff des Stakeholder-Prinzips etabliert.[1] Im übertragenem Sinn kann man die genannten Ressourcenlieferanten als Stakeholder bezeichnen, mit deren Hilfe die eigenen gesteckten Ziele und Aufgabenstellungen möglichst optimal zu erreichen sind. Es geht somit um deren positive Beeinflussung.

Das betriebswirtschaftliche Interesse des Stakeholders wird davon geleitet, die eingesetzten Ressourcen in einem vorteilhaften Kosten-Nutzen-Verhältnis zu halten. Argumentationshilfen liefern hier internationale Forschungsprojekte zum Return on Prevention (ROP).[2] Sie belegen, dass im Durchschnitt jeder in Sicherheit und Gesundheit investierte Euro im Verhältnis 1:1,6 einen Nutzen generiert. Bei hohem Gefahrenpotenzial und niedrigem Schutzniveau ist dieser Faktor noch erheblich höher!

[1] Riffert: Der Stakeholder-Ansatz im Unternehmen, GRIN Verlag, München 2003, https://www.grin.com/document/31750.
[2] Bräunig/Kohstall: Berechnung des internationalen "Return on Prevention" für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, DGUV Report 1/2013.

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