Teiltätigkeiten, die durch regelmäßiges Wiederholen kurzer Hebe-, Absenk- oder Umsetzvorgänge gekennzeichnet sind, werden nach der Anzahl der Vorgänge bewertet.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeispiele

Setzen von Mauersteinen, Einlegen von Werkstücken in eine Maschine, Pakete aus einem Container entnehmen und auf ein Band legen.

"Kurz" bedeutet: Der Vorgang benötigt weniger als 5 Sekunden. Dauert der Vorgang länger als 5 Sekunden, wird er der Rubrik "Halten" zugeordnet.

Für Teiltätigkeiten, die durch regelmäßiges Halten von mehr als 5 Sekunden gekennzeichnet sind, wird die Gesamtdauer des Haltens berechnet. Die Gesamtdauer besteht aus der Anzahl der Haltevorgänge mal Dauer für einen einzelnen Haltevorgang.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeispiele

Halten und Führen eines Gussrohlings bei der Bearbeitung an einem Schleifbock, Halten einer Handschleifmaschine, Führen einer Motorsäge oder eines Freischneiders.

Für Teiltätigkeiten, die durch das Tragen einer Last gekennzeichnet sind, wird der Gesamtweg berechnet, der mit der Last gegangen wird. Dabei wird eine mittlere Geschwindigkeit von 4 km/h = ca. 1 m/s angenommen.

Sofern das Tragen der Last mehr als 10 m beträgt oder mit erschwertem Gehen erfolgt, sollte auch die LMM Körperfortbewegung eingesetzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Tätigkeitsbeispiele

Möbeltransport, Tragen von Gerüstteilen vom Lkw zum Aufstellungsort, Paketzustellung, Logistikarbeit als Zulieferer.

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