Technische Schutzmaßnahmen sind u. a.:
- geeignete Verfahren z. B. Nassverfahren, Trockenverfahren mit Trocken- bzw. Nassabscheidung,
- bei Freisetzung von Metallstäuben gute Be- und Entlüftung,
- für Pulver nur geschlossene Apparaturen verwenden,
- ggf. Absaugung mit geeigneten Filtern, z. B. mobile Absauganlagen (s. Abschn. 4.2.6 DGUV-R 109-001),
- ggf. Abluftreinigung.
Brand- und Explosionsschutz:
- von Zündquellen (z. B. elektrischen Geräten, offenen Flammen, Wärmequellen und Funken) fernhalten;
- keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden.
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