Technische Schutzmaßnahmen sind u. a.:

  • geeignete Verfahren z. B. Nassverfahren, Trockenverfahren mit Trocken- bzw. Nassabscheidung,
  • bei Freisetzung von Metallstäuben gute Be- und Entlüftung,
  • für Pulver nur geschlossene Apparaturen verwenden,
  • ggf. Absaugung mit geeigneten Filtern, z. B. mobile Absauganlagen (s. Abschn. 4.2.6 DGUV-R 109-001),
  • ggf. Abluftreinigung.

Brand- und Explosionsschutz:

  • von Zündquellen (z. B. elektrischen Geräten, offenen Flammen, Wärmequellen und Funken) fernhalten;
  • keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden.

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