Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden werden, z. B. Greifer, Lasthebemagnete, Traversen oder Vakuumheber. Lastaufnahmemittel gehören nicht zum Hebezeug, zählen aber zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Weitere Lastaufnahmeeinrichtungen sind Anschlagmittel und Tragmittel.
Für Lastaufnahmemittel sind folgende Vorschriften grundlegend:
- Verordnung (EU) 2023/1230 "Maschinen"
- DGUV-R 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb"
- Kap. 2.8 DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (zurückgezogen, Inhalte wurden in die DGUV-R 109-017 aufgenommen)
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