Zusammenfassung

 
Begriff

Lastaufnahmemittel sind Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden werden, z. B. Greifer, Lasthebemagnete, Traversen oder Vakuumheber. Lastaufnahmemittel gehören nicht zum Hebezeug, zählen aber zu den Lastaufnahmeeinrichtungen. Weitere Lastaufnahmeeinrichtungen sind Anschlagmittel und Tragmittel.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Lastaufnahmemittel sind folgende Vorschriften grundlegend:

1 Betriebsanleitung und Unterweisung

Die Betriebsanleitung zum Lastaufnahmemittel muss am Einsatzort an leicht erreichbarer Stelle jederzeit eingesehen werden können. Personen dürfen mit der selbstständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur beauftragt werden, wenn sie mit diesen Aufgaben vertraut sind. Vertraut sein schließt mit ein, dass die betreffenden Personen unterwiesen wurden und die Betriebsanleitung sowie die betrieblichen Anweisungen kennen. Abschn. 3.3 und 3.4 DGUV-R 109-017enthält die Unterweisungsinhalte. Unterlagen zur Tragfähigkeit und andere Kenndaten des Lastaufnahmemittels müssen am Einsatzort bereitgehalten werden, soweit sie nicht am Lastaufnahmemittel selbst deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sind.

2 Mängel

Lastaufnahmeeinrichtungen dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden. Lastaufnahmeeinrichtungen müssen während des Gebrauchs auf augenfällige Mängel (z. B. Verformungen, Risse, Brüche, unvollständige Kennzeichnung) hin beobachtet werden. Mangelhafte Lastaufnahmeeinrichtungen müssen der weiteren Benutzung entzogen werden.

3 Prüfungen

Prüfungen müssen durch befähigte Personen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung durchgeführt werden. Außerordentliche Prüfungen an Lastaufnahmeeinrichtungen sind nach Schadensfällen und besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können sowie nach Instandsetzung durch befähigte Personen erforderlich. Der Prüfumfang ist in Abschn. 8.4 DGUV-R 109-017 beschrieben.

4 Beispiele

Zu den Lastaufnahmemitteln gehören z. B. "Brooken, C-Haken, Container-Geschirre (Spreader), Gehänge, Gießpfannen, Greifer, Klauen, Klemmen, Kübel, Krangabeln, Lasthebemagnete, Traversen, Vakuumheber, Zangen".[1]

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