Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anschlagmittel

Dipl.-Ing. Arne Gotzen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug (z. B. Kran) gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen, die eine Verbindung zwischen dem zum Hebezeug gehörenden Tragmittel (z. B. Kranhaken) und der zu hebenden Last oder zwischen dem Tragmittel und einem nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel (z. B. Greifer) herstellen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Praxisorientierte Informationen zum Thema Anschlagen von Lasten enthält die DGUV-I 209-013 "Anschläger". Spezielle Informationen zu einzelnen Arten von Anschlagmitteln enthalten:

  • DGUV-R 109-004 "Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien"
  • DGUV-R 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen"
  • DGUV-R 109-006 "Gebrauch von Anschlag-Faserseilen"

1 Definition

Anschlagmittel sind z. B.:

  • Anschlagseile,
  • Anschlagketten,
  • Hebebänder und
  • Zubehörteile, z. B. Haken, Ösen, Verbindungs- und Verkürzungsglieder, Ösenhaken, Schäkel, Ringe, Ösenschrauben.

2 Sicheres Anschlagen von Lasten

Lasten müssen sicher angeschlagen werden. Dabei dürfen sich die Lasten, Lastaufnahme- sowie Anschlagmittel nicht unbeabsichtigt lösen oder verschieben. Die Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind entsprechend den zu handhabenden Lasten, den Greifpunkten, den Einhakvorrichtungen, den Witterungsbedingungen sowie der Art und Weise des Anschlagens auszuwählen. Bei der Benutzung von Lastaufnahme- und Anschlagmitteln müssen den Beschäftigten angemessene Informationen über deren Eigenschaften zur Verfügung stehen. Verbindungen von Anschlagmitteln sind deutlich zu kennzeichnen, sofern sie nach der Benutzung nicht getrennt werden.

3 Hinweise auf dem Anschlagmittel

Alle Anschlagmittel haben einen deutlich sichtbaren Hinweis (vgl. Abb. 1) auf die zulässige Tragfähigkeit und/oder sind ggf. mit einem Schild zu versehen, auf dem die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände angegeben ist.

Abb. 1: Beispiel: Kennzeichnung...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Medikamente am Arbeitsplatz
    1
  • Bremisches Nichtraucherschutzgesetz
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 311 - 311c Untertitel 1 Begründung
    0
  • Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments un ... / ANHANG XIII ENERGIEEFFIZIENZKRITERIEN FÜR DIE REGULIERUNG VON ENERGIENETZEN UND FÜR STROMNETZTARIFE
    0
  • Warum sollten vor der Einführung neuer PSA Trageversuche ... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz

Empfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
25 % Rabatt: Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot
Haufe CoPilot AS
Bild: Haufe Online Redaktion

Profitieren Sie vom rechtssicheren und fundierten Fachwissen des Haufe Arbeitsschutz Office mit CoPilot. So haben Sie KI-unterstützt einfachen und blitzschnellen Zugriff auf alle relevanten Vorschriften, Regeln und Arbeitshilfen.


Anschläger
Anschläger

Zusammenfassung Begriff Die Person an der Last wird als Anschläger bezeichnet. Er bereitet das Heben schwerer Lasten vor, schlägt die Last mit geeigneten Lastaufnahmeeinrichtungen an und ist schließlich für das sichere Absetzen der Last verantwortlich. Dazu ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Arbeits- und Gesundheitsschutz Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Sozial- & Gesundheitswesen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren