Im Arbeitsschutz wird am häufigsten der Frequenzfilter "A" verwendet, da dieser bei nicht extremen Schalldruckpegeln das menschliche Gehör am besten nachbildet. Die Messwerte mit dem "A-Filter" werden mit dem Zusatz "A" in dB(A) angegeben. Für extreme Schalldruckpegel wird der Frequenzfilter "C" verwendet. Die Messwerte werden dann in dB(C) angegeben.

Das menschliche Gehör empfindet nicht alle Frequenzen des gleichen Schallpegels gleich laut. Der Bereich der größten Lautstärkeempfindlichkeit ist jedoch nicht eindeutig festgelegt. In der Literatur gibt es hierzu unterschiedliche Aussagen. Nach Skiba (Skiba, R.: Taschenbuch der Arbeitssicherheit, 10., neu bearbeitete Aufl., Schmidt Verlag, Bielefeld 2000) liegt dieser Bereich zwischen 250 und 5.000 Hz und nach H. und R. Bartels (Bartels, H./Bartels, R.: Physiologie, 4., überarbeitete Aufl., Verlag Urben und Schwarzenberg, München 1991) zwischen 1.000 und 4.000 Hz. Rebentisch, Lange-Aschenfeld und Ising (Rebentisch, Lange-Aschenfeld und Ising: Gesundheitsgefahren durch Lärm, bga-Schriften 1/94, MMV Medizinverlag München 1994) beschränken den Bereich der größten Lautstärkeempfindlichkeit sogar auf 2.000–4.000 Hz.

Beispielhafte A-bewertete Schalldruckpegel sind:

  • etwa 0 dB(A): Untere Grenze des Hörvermögens
  • etwa 20 dB(A): Schwaches Blätterrascheln
  • etwa 40 dB(A): Flüstern
  • etwa 60 dB(A): Gedämpfte Unterhaltung
  • etwa 70 dB(A): Schreibmaschine
  • etwa 80 dB(A): Straßenverkehr
  • etwa 90 dB(A): Werkzeugmaschinen, Stanzen
  • etwa 100 dB(A): Webstuhl, Kompressor
  • etwa 110 dB(A): Presslufthammer im Bergbau
  • etwa 120 dB(A): Bohrturbine im Bergbau
  • etwa 130 dB(A): Flugzeugmotor
  • > 130 dB(A): Düsenantrieb von Flugzeugen.

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