Es gelten für jeden Transport folgende Grundregeln:

  1. Je nach Ladegut ist ein geeignetes Fahrzeug erforderlich, das durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen kann.
  2. Der Ladungsschwerpunkt soll möglichst in der Mitte der Längsachse des Fahrzeugs liegen und so niedrig wie möglich sein. Schweres Gut unten, leichtes Gut oben.
  3. Zulässiges Gesamtgewicht bzw. zulässige Achslasten nicht überschreiten. Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten. Bei Teilbeladung für Gewichtsverteilung sorgen, damit jede Achse anteilmäßig belastet wird. Die Lastverteilungspläne der Fahrzeug- und Aufbauhersteller berücksichtigen.
  4. Ladung so verstauen oder durch geeignete Hilfsmittel sichern, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder ein Kippen des Fahrzeugs verursachen kann. Vollbremsungen, scharfe Ausweichmanöver sowie unvorhersehbare schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse oder auch Kombinationen dieser Zustände gehören zu den üblichen Verkehrsbedingungen und müssen bei der Ladungssicherung berücksichtigt werden.
  5. Fahrgeschwindigkeit je nach Ladegut auf Straßen- und Verkehrsverhältnisse sowie auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs abstimmen.

Bei Einhaltung dieser fünf Grundregeln ist für die Ladungssicherung schon viel getan.

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