• geeignete Rauchmelder, die zwischen Koch- und Bratdünsten einerseits und gefährlicher Rauchentwicklung andererseits unterscheiden können;
  • Einrichtungen zur Brandbekämpfung, u. a. spezielle Löschmittel für Fett- bzw. Ölbrände;

     
    Achtung

    Fettbrände nicht mit Wasser löschen

    Brennendes Fett oder Öl darf nicht mit Wasser oder stark wasserhaltigen Flüssigkeiten gelöscht werden, da es sonst zu Explosionen kommen kann: Das Wasser sinkt ein, verdampft und schleudert das brennende Fett bzw. Öl in die Umgebung. Der Brand breitet sich so sehr schnell aus und kann zu schweren Verbrennungen führen.

    Als Sofortmaßnahme sollten brennende Töpfe oder Pfannen abgedeckt und von der Herdplatte genommen werden. Löschdecken bieten bei Fettbränden keinen ausreichenden Schutz. Geeignet sind spezielle Löschmittel für Fett- und Ölbrände. Sie stoppen die Sauerstoffzufuhr, kühlen das brennende Fett ab und löschen es dadurch wirksam, bevor sich der Brand ausbreitet.

  • sicher begehbare (rutschhemmend, ohne Stolperfallen) und leicht zu reinigende Fußböden (s. Bewertungsgruppen für Böden bez. Rutschhemmung (R) und erforderlichem Verdrängungsraum (V) nach Anhang 2 ASR A1.5 bzw. DGUV-R 110-003) mit ausreichend Ablauföffnungen bzw. Ablaufrinnen;
  • Wandflächen aus wasserundurchlässigen, Wasser abstoßenden, abwaschbaren und nicht toxischen Materialien, mit glatter Oberfläche, sodass sich keine Mikroorganismen festsetzen können;
  • Fenster und Türen mit glatter und wasserabweisender Oberfläche, Griffe und Beschläge leicht zu reinigen;
  • leicht zu reinigende Arbeitsflächen und Arbeitsmittel;
  • Schneidetische und -bretter aus Kunststoff (nicht aus Holz);

     
    Wichtig

    Scharfe Messer verwenden

    Die Unfallgefahr beim Umgang mit scharfen Messern ist geringer als beim Verwenden stumpfer Messer: Bei stumpfen Messern muss man mehr Kraft aufwenden und rutscht leichter ab.

  • geeignete Abluftanlagen wie Küchenlüftungshauben bzw. -decken mit wirksamen Aerosolabscheidern;

     
    Achtung

    Abluftanlagen mit UV-Licht

    Sind Küchenlüftungshauben bzw. -decken mit UV-Anlagen zur Aerosol-Nachbehandlung ausgestattet, müssen Beschäftigte wirksam vor UV-C-Strahlung und entstehendem Ozon geschützt werden (Abschn. 3.3.3 DGUV-R 110-003).

  • ggf. raumlufttechnische Anlage mit Zu- und Abluft;
  • Höhe der Arbeitsflächen der Körpergröße der Beschäftigten anpassen, z. B. höhenverstellbare Tische.

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